Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Unsere Vertragsbedingungen für die Herstellung und Wartung von CNC-Werkzeugmaschinen.
Stand: 15. August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen Stmachinery.pro (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) und deren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) für alle Lieferungen und Leistungen, insbesondere im Bereich der Herstellung und Wartung von CNC-Werkzeugmaschinen (Dreh-, Fräs- und Schleifzentren). Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsabschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart.
- Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer einen vom Auftraggeber erteilten Auftrag schriftlich bestätigt oder mit der Ausführung des Auftrags beginnt.
- Der Auftragsbestätigung kommt die alleinige Bedeutung für den Inhalt des Vertragsverhältnisses zu. Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
- Die vereinbarten Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für Verpackung, Versand, Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Zahlungen sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
- Bei Überschreitung der Zahlungsfristen gerät der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei größeren Projekten oder Neukunden eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
4. Lieferung und Lieferzeit
- Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden vom Auftragnehmer schriftlich als verbindlich zugesagt.
- Der Beginn der angegebenen Lieferzeit setzt die Klärung aller technischen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
5. Gewährleistung
- Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Lieferungen und Leistungen zum Zeitpunkt der Lieferung oder Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften besitzen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit erheblich mindern.
- Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung oder Abnahme der Leistung. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
- Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung oder Abnahme.
6. Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, und zwar beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7. Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers.
- Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt, solange er nicht in Verzug ist. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Auftragnehmer ab.
8. Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die der DSGVO, zu beachten. Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung von Stmachinery.pro zu finden.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
10. Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel.
Stmachinery.pro, Hauptstraße 97, Munich, Germany